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«Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen.» (Walter Kälin, in: Das Bild der Menschenrechte. Herausgegeben von Lars Müller, Walter Kälin, Judith Wyttenbach. Baden 2004, S. 17)
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und das Recht auf Freiheit. Das Konzept der Menschenrechte basiert darauf, dass jeder Mensch allein aufgrund seines Menschseins mit den gleichen Rechten ausgestattet ist.
Jeder darf seine Meinung frei äussern und sich diese Meinung auch selber und unbeeinflusst bilden; ungeachtet von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialer Stellung. Dafür stehen die 30 Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR).
Die Menschenrechte werden heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Leider ist es immer noch so, dass die Universalität des Menschenrechts immer wieder zu Debatten und Auseinandersetzungen führt.
Da die Menschenrechte in den Verfassungen und internationalen Abkommen als Grundrechte Formuliert werden, können diese Rechte auch eingeklagt werden. |